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Aufnahme in die Wohngemeinschaft heißt: Der Jugendliche entscheidet sich bewusst für unsere Einrichtung
Aufnahmeprozess

Die Wohngemeinschaft führen wir als Facheinrichtung mit hohem Maß an Intensiv- bzw. Einzelbetreuung. Wir möchten daher, dass ein Jugendlicher, der hier betreut wird, sich bewusst für unsere Einrichtung entscheidet. Außerdem muss der Jugendliche einige Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Insbesondere erhält er eine individuelle Aufgabe. Seine Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dieser Aufgabe und deren Lösung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme. Wenn er seine Aufgabe erfüllt, sehen wir darin seine Bereitschaft, in unserer Einrichtung leben zu wollen.

Uns ist es auch wichtig, möglichst schnell einschätzen zu können, wie die Eltern zu der Aufnahme ihres Sohnes in unsere Einrichtung stehen. Sie können uns durch ihre Zustimmung und eine regelmäßige Zusammenarbeit wirkungsvoll unterstützen. Deswegen nehmen wir Kontakt zu ihnen auf und laden sie in die Einrichtung ein, sobald sich ihr Sohn entschlossen hat, an seiner Aufgabe zu arbeiten. Wir informieren sie darüber, wie sie uns unterstützen können und wie wichtig ihre Zustimmung für ihren Sohn sein kann. Wir wollen die Kompetenzen von Eltern und Einrichtung von Anfang an bündeln, um in der Arbeit mit ihrem Sohn erfolgreich zu sein.

Nach der Aufnahme eines Jugendlichen beginnt die mindestens 3-monatige Aufnahmephase, die mit individuellen Verhaltensregeln einhergeht. Der Jugendliche wird in dieser Phase besonders intensiv durch seinen Bezugsbetreuer unterstützt und verlässt in dieser Zeit die Einrichtung nur in Begleitung eines Mitarbeiters.

Wir beobachten und schätzen in dieser Zeit ein:
die Bereitschaft des Jugendlichen, sich längerfristig auf die Gegebenheiten und die Anforderungen der Einrichtung einzulassen
die Reaktionsmuster des Jugendlichen in Stress- und Konfliktsituationen und seine Erreichbarkeit, wenn seine Reaktionsmuster in Krisen münden
das Gefährdungspotenzial des Jugendlichen für seine Mitbewohner, die Mitarbeiter, das soziale Umfeld
über welche Ressourcen der Jugendliche verfügt
ob wir nach Ablauf von 3 Monaten die Verantwortung dafür übernehmen können, den Jugendlichen weiter zu betreuen.

Im anschließenden Hilfeplangespräch werden Richtungs- und Handlungsziele für die Folgezeit festgelegt. Der notwendige Betreuungsbedarf wird ermittelt und vereinbart, insbesondere für die Frage, in welchem Maße der Jugendliche die Einrichtung ohne Begleitung eines Mitarbeiters verlassen darf.

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